1) Schuhe leihen während des Unterrichts
Wer während der Unterrichtsstunde (selbständig und formlos) ein Paar Stepschuhe aus dem Leihbestand in Neureut ausleiht, zahlt dafür nach der Stunde einen Euro (in die bereitstehende “Step-Schuh-Kuh” oder alternativ an den Trainer).
2) Schuhe leihweise mitnehmen
Die Stepschuhe aus dem Fun Tappers-Bestand können bei Bedarf auch zum Mitnehmen ausgeliehen werden. Hierfür kommt ein entsprechendes Formular zum Einsatz. Die Ausleihe erfolgt über die Trainer.
Ein Einzelpaar zum Mitnehmen kostet pro Woche 2 Euro Leihgebühr, zustätzlich fällt pro Schuhpaar eine Kaution von 60 Euro an. Bei Rückgabe der Schuhe wird die Kaution zurückerstattet, gleichzeitig bezahlt der Ausleiher bei Rückgabe die Leihgebühr passend (Verrechnung mit Kaution nicht möglich — wir haben kein Wechselgeld).
3) Schuhe leihen in größerer Anzahl oder als Nicht-Mitglied
Größere Mengen Stepschuhe (mehr als 3 Paar) sollen bitte nicht aus dem Leih-Bestand in Neureut entnommen werden, da sie hier sonst fehlen. Stattdessen sollen umfangreiche Ausleihen oder Ausleihen durch Nicht-Mitglieder über die Verwaltung in Berghausen abgewickelt werden, wo sich ein umfangreicher Leihschuhbestand befindet. Da der Ausleih-Prozess für die Verwaltung einen recht hohen Aufwand darstellt, sind hier die Leihgebühren etwas höher als bei Einzelpaar-Ausleihen.
Kosten für die Ausleihe über die Verwaltung:
Die Kosten setzen sich zusammen aus einer Verwaltungsgebühr pro Paar sowie der Ausleihgebühr pro Paar.
- Verwaltungsgebühr: 4,-/Paar, aber insgesamt gilt ein Mindestbetrag von 15,- (also bei 4 Paar Schuhen 16,- insgesamt)
- Ausleihgebühr: 3,-/Paar pro Woche (also bei 4 Paar Schuhen 12,- insgesamt)
Beispiel: Für das Ausleihen von 4 Paar Schuhen / Woche fallen also insgesamt 28,- Kosten an.
Schuhe werden nur wochenweise verliehen. Das heißt: Die Schuhe stehen dem Ausleiher 1 Woche für seinen Steptanz zur Verfügung. Nach dem Einsatz sollen diese umgehend zurückgesandt werden. Spätestens 3 Tage nach dem letzten Ausleihtag müssen die Schuhe wieder in der Verwaltung eingetroffen sein. Ansonsten wird 1 weitere Woche in Rechnung gestellt.
Vollständige Bestellungen für Schuh-Ausleihen (Ausleihzeitraum, Angabe der Anzahl, gewünschte Größen, Angabe ob Damen‑, Herren- oder Unisex-Schuhe) müssen der Verwaltung mindestens 14 Tage vor Ausleihbeginn vorliegen.
Fällt ein Schuhtausch an, weil ein Paar Schuhe nicht passt, berechnet die Verwaltung hierfür 10,- pro Paar. Der Ausleiher setzt sich in diesem Fall umgehend mit der Verwaltung in Verbindung, sendet das/die nicht passende/n Schuhpaar/e umgehend an die Verwaltung zurück, und im Gegenzug erhält er die gewünschte neue Größe.
Wartungsarbeiten, Reinigung: Ist es nötig, dass an den zurück erhaltenen Stepschuhen Eisen angezogen und gereinigt werden müssen (Entfernung von Belägen, Pflastern und sonstigen Verunreinigungen an den Schuhen), dann erhebt die Verwaltung pro Paar 10,-.
Für das Ersetzen von Stepeisen an den Schuhen berechnen wir pro Paar 35 €.
Alle weiteren Anfragen zu den Schuh-Leihkonditionen müssen direkt an die Verwaltung gestellt werden.